Mi, 20.02.2013 , 18:45 Uhr

Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde ein 41-Jähriger aus Schweinfurt  zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte mit einem Messer auf einen Bekannten seiner Ex-Freundin eingestochen. Die Tat geschah vor einer Bäckerei. Durch ein halbgeöffnetes Autofenster attackierte er sein Opfer. Der Täter sah in diesem den vermeintlich neuen Lebenspartner der Frau. Eine Tötungsabsicht des Angeklagten sei allerdings nicht feststellbar. Darin waren sich Staatsanwalt und Verteidigung am Ende des Prozesses einig. Direkt nach der Tat hatte der Mann diese selbst der Polizei gemeldet und sich widerstandslos festnehmen lassen. Der vielfach Vorbestrafte legte frühzeitig ein Geständnis ab. Auch hat er sich bei seinem Opfer entschuldigt. Wegen hoher Therapiebereitschaft des Drogensüchtigen darf dieser die Haft in einer Entzugsanstalt absitzen. Wenn der Mann die zweijährige Therapie mit Erfolg abschließt, bekommt er eine Chance auf Bewährung.

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