Seit fast zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Nun steht fest: Er muss sich vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Würzburg hat am 19. August die Anklage in vier von fünf Punkten zugelassen. Nicht zugelassen wurde der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Halemba werden damit unter anderem Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung vorgeworfen. Nach Einschätzung des Gerichts habe etwa der in seinem Zimmer gefundene SS-Befehl nicht öffentlich ausgehangen – deshalb entfalle dieser Anklagepunkt. Der Prozess soll Anfang 2026 beginnen. Ursprünglich waren acht Verhandlungstage im Januar angesetzt – unmittelbar vor den Kommunalwahlen. Eine Terminierung zu diesem Zeitpunkt bezeichnete das Gericht inzwischen als unzulässig. Halemba selbst spricht von einem „Etappensieg“ und wirft der Justiz politische Motivation vor. Einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter hat das Amtsgericht mittlerweile zurückgewiesen. Diesen hatte Halemba im Juli 2025 gestellt, weil er dem Vorsitzenden Richter unter anderem vorwarf, durch Terminabfragen und Hinweise an Anwälte nicht neutral gehandelt zu haben. Neben Halemba muss sich auch ein weiterer Beschuldigter verantworten – ein Vertrauter des Abgeordneten.