in der Regel gilt, dass die Heizperiode am 01. Oktober startet und am 30. April endet. Von diesem Zeitpunkt an muss der Vermieter das Heizen ermöglichen. Oft ist dazu ein genauer Zeitpunkt in den Mietverträgen vereinbart. In einem Haus oder einer Wohnung brauchen die Räumlichkeiten in der Regel unterschiedliche Temperaturen: Es wird empfohlen, die Wohnräume und das Schlafzimmer auf 20 Grad einzustellen und das Bad auf 22 Grad. In der Küche reichen meist 18 Grad aus, da das Kochen und Backen Wärme erzeugt. Der Flur sollte auf 15 Grad eingestellt sein. Wenn diese Temperaturen in den Räumen auch schon im Sommer unterschritten werden, muss die Heizung aufgedreht werden.
Manche mögen es kühler, die anderen wärmer. Die unterschiedlichen Temperaturempfehlungen helfen dabei, dass sich die Räume nicht überheizen und das Risiko zur Schimmelbildung vermindert wird. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist das richtige Lüften. Damit die überschüssige Feuchtigkeit aus den Räumen kommt, sollten Sie zwei bis dreimal am Tag fünf bis zehn Minuten stoßlüften. Auch der Experte hat einen Tipp beim Heizen: „Viele Kunden nehmen da halt Wasserverdunster, die sie auf die Öfen stellen oder irgendwelche Gläser. Es gibt auch spezielle Wasserverdunster mit Löchern, deren Oberfläche relativ groß ist, sodass da dann das Wasser verdunsten kann.“
So unterschiedlich das Wärmeempfinden auch sein mag, so gravierend macht es sich bei der Heizkostenrechnung bemerkbar. Jedes Grad weniger spart rund 6% Energie! Und auch nachts die Rollos schließen, spart so einiges. Die Wärme kann dadurch nicht durch die Fenster entweichen – das senkt die Heizkosten um ca. 55 Euro im Jahr.