Im Verfahren um einen erschossenen Polizeischüler in Würzburg hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Damit wolle man eine Verurteilung nach Erwachsenstrafrecht und eine umfangreiche Beweisaufnehme erwirken. Der zum Tatzeitpunkt 19-jährige Angeklagte tötete im Februar 2019 mit seiner Dienstwaffe aus Versehen einen Mitschüler der Würzburger Bereitschaftspolizei durch einen Schuss in den Hinterkopf.