Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Corona. In der Debatte um die allgemeine Impfnachweispflicht herrscht jedoch noch viel Diskussionsbedarf. Für welche Gruppen und Altersklassen soll sie gelten? Soll sie zeitlich befristest sein? Es sind viele rechtliche, aber auch medizinische Fragen die geklärt werden müssen.
Der Infektiologe und FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann befürwortet im ersten Schritt eine Zwischenlösung, die weniger einschneidend ist. Im Internet und in der Bevölkerung gebe es noch zu viele Falschmeldungen über den Impfschutz, so Ullmann. Wenn diese Maßnahme die Überforderung der Krankenhäuser nicht verhindere, müsse man jedoch weiter gehen. Sollte es so sein, dass die Omikron-Variante einen endemischen Verlauf nimmt, erübrige sich die Diskussion um die Impfpflicht, so Ullmann weiter.
Auch andere Politiker aus Unterfranken haben eine klare Meinung in der Debatte um die Impfnachweispflicht. Laut dem SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel könne eine Impfpflicht nur die allerletzte Möglichkeit sein. Ob fehlender Impfstoff, zu wenige Impfwillige oder ausgelastete Impfzentren – diese Probleme gelte es zunächst in den Griff zu bekommen, so der Gemündener Politiker.