„Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet am Ethikunterricht oder am islamischen Unterricht teilzunehmen“ – so heißt es seit Dienstagabend im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Der Islamische Unterricht wurde als Alternative zum Ethik-Unterricht beschlossen.
Dieser Beschluss stößt bereits jetzt auf Kritik – Kläger aus den Reihen des Bunds für Geistesfreiheit und der Giordano-Bruno-Stiftung wollen Popularklage einreichen. Sie sehen eine Verfassungswidrigkeit, da der islamische Unterricht eine rein staatlich organisierte Alternative zum Ethik-Unterricht darstellt und nicht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer Religionsgemeinschaft stattfindet – wie es Artikel 136 der bayerischen Verfassung für Religionsunterricht vorsieht. Nach Ansicht der Kläger vermengt das Gesetz in intransparenter und unzulässiger Weise einen staatlich verantworteten Islamkundeunterricht mit einem religiös-bekenntnisorientierten Islamunterricht.
Gerhard Bleß und der bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband begrüßen die Entscheidung für den islamischen Unterricht. Sie sehen ihn in staatlicher Hand gut aufgehoben. Für den Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband steht fest: der islamische Unterricht soll mit dem Beginn des neuen Schuljahres im September starten. Bis dahin muss sich nun der bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Thematik auseinandersetzen – mit der bereits bekannten Popularklage und womöglich auch mit einer angekündigten Klage der AfD.