Bis vorerst zum 10. Mai wurden die Ausgangsbeschränkungen in Bayern verlängert. Doch so langsam geht das immer mehr Bürgern gegen den Strich. Ein Regensburger hatte deshalb geklagt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach hat den Eilantrag zwar abgelehnt, doch die Nebensätze des Urteils haben es in sich. Denn die Liste der triftigen Gründe, die das Verlassen des Hauses rechtfertigen, ist lang. Zwischen den Zeilen kann man dem Urteil entnehmen: Wenn fast alles ein „triftiger Grund“ sein kann, ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist. Hin oder her, auch die Junge Liberale hat sich nun an die Presse gewandt, um ihr Unverständnis über die Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung kund zu tun.