Das bayerische Kabinett hat die aktuellen Corona-Maßnahmen verlängert. Sie behalten damit weiter ihre Gültigkeit bis vorerst 20. August. Im ÖPNV gilt damit weiterhin die Maskenpflicht – möglich sind FFP2 oder OP-Masken. Gleiches gilt in medizinischen Einrichtungen, sowie Alten- und Pflegeheimen. In diesen vulnerablen Einrichtungen bleibt ebenso die Testpflicht für Besucher sowie ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte bestehen. Auf Bundesebene wird das künftige Infektionsschutzgesetz noch ausgehandelt.