Do., 06.02.2025 , 17:20 Uhr

Katzenschutz in der Stadt Würzburg – Das gilt ab dem 1. März

Seit dem 1. Januar gilt in der Stadt Würzburg eine neue Katzenschutzverordnung, damit möchte man das Leid streunender Katzen eindämmen. Denn diese Katzen vermehren sich rasant – und das hat weitreichende Folgen. Wir haben die Beteiligten hinter der Verordnung getroffen und darüber gesprochen, was Sie sich von der Neuerung erhoffen und warum die Beteiligten

2 Millionen Streuner auf deutschen Straßen

In Deutschland gibt es rund zwei Millionen Streunerkatzen. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Vermehrung bei – eine einzige kann in zehn Jahren theoretisch bis zu 200 Millionen Nachkommen haben. Auch in Würzburg werden jährlich viele kranke, verletzte und unterernährte Tiere gefunden, darunter Katzenbabys, die oft nicht überleben. Der Tierschutz kann diese Flut gar nicht mehr alleine stemmen.

„Also ohne Kastrationspflicht ist es tatsächlich so, wir arbeiten und arbeiten, wir kastrieren und kastrieren, aber sobald eine Freigänger Katze dazu kommt, männlich oder weiblich, dann wird die Population immer wieder angefacht. Also wir können noch und nöcher kastrieren. Solang die Leute mit Katzen nicht mitmachen oder in die Pflicht genommen werden, wird das Problem weiterhin bestehen.“, so Inka Sörries, 2. Vorsitzende „Katzenhilfe in und um Würzburg“.

Jeder zehnte Katzenbesitzer gibt laut dem Deutschen Tierschutzbund an, dass sein Tier nicht kastriert ist. Ein Teil davon lehnt eine Kastration sogar grundsätzlich ab. Damit soll in der Stadt Würzburg nun Schluss sein – zumindest wenn man seiner Katze oder seinem Kater Freigang gewähren will.

Das müssen Katzenhalter nun beachten

„Es gibt drei Sachen zu beachten ab dem 1. März. Alle Katzen, die frei laufen und das sind tatsächlich also nur die Katzen, die regelmäßig draußen sind, müssen einmal gekennzeichnet sein mit einem Mikrochip. Das ist eigentlich auch Usus. Sie müssen registriert sein, entweder bei Tasso oder bei Findefix. Und sie müssen natürlich kastriert sein, entweder chemisch oder dauerhaft.“, so Dr. Lieven Pool Leiter des Veterinäramts der Stadt Würzburg.

Wenn nach dem Stichtag nicht gekennzeichnete oder nicht kastrierte Katzen freilaufend im Stadtgebiet aufgefunden werden, werden die entsprechenden Maßnahmen kostenpflichtig angeordnet. Die Kastration verhindert aber nicht nur Nachwuchs, sondern reduziert auch Aggressivität, Revierkämpfe und Krankheitsrisiken. Zudem verringert sie die Streiflust und damit die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr.

Stadt Würzburg hoffentlich Vorbild

Während Tierheim und Katzenhilfe in der Stadt jährlich rund 150 Katzen kastrieren und viele weitere versorgen, verarzten und vermitteln, ist das Problem auf dem Land zwei- bis dreimal so groß. Daher hoffen alle Beteiligten, dass der Landkreis nachzieht. In Unterfranken gibt es bereits Katzenschutzverordnungen in Aschaffenburg und Haßberge, dort jedoch nur mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

„Die Populationskontrolle hängt mit einer Eindämmung zusammen und das passiert nur, wenn die Kastrationspflicht mit dazugenommen wird. Kennzeichnung, Registrierung alles schön und gut, aber um die Menge der Katzen, um das Leid der Katzen einzudämmen, braucht es unbedingt die Kastrationspflicht.“, so Inka Sörries.

Würzburg zeigt mit der neuen Katzenschutzverordnung wie Tierschutz konsequent umgesetzt werden kann und könnte damit Vorbild für weitere Landkreise und Kommunen in Unterfranken sein. Denn nur mit einer flächendeckenden Kastrationspflicht lässt sich die unkontrollierte Vermehrung wirklich eindämmen.

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