Verwaltungsgericht kippte am Freitag Öffnungsverbot
Das oberste bayerische Verwaltungsgericht kam am Freitag zu dem Entschluss: eine Schließung der Innenräume von Bars und Kneipen ist unzulässig.
Sabrina Hundegger, Rechtsanwältin
„ Also im Grunde wird gesagt, die Bürger machen jetzt in Restaurants das, was sie sonst in Bars machen würden, weil die ja geschlossen sind. Und das ist dann eine Ungleichbehandlung und verletzt die Betreiber von Schankwirtschaften in ihren Rechten. Außerdem betont er auch immer wieder, über diesen sehr sehr lange andauernden Zeitraum jetzt die Prüfung der Eingriffe durch diese Maßnahmen immer strenger stattfinden muss. Er sagt also auch, dass diese Eingriffe in die Berufsfreiheit wegen der langen Dauer jetzt nicht mehr gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.“
Auch den Würzburger Barbetreiber Stefan Mußmächer hat das Urteil gefreut. Seine zwei Lokale in der Sanderstraße waren im letzten Jahr nach Beginn der Pandemie gerade einmal dreieinhalb Wochen geöffnet. In seinen Augen war die Entscheidung längst überfällig.
Stefan Mußmächer, Barbesitzer
„Ja das ist schon eine mega Ungerechtigkeit, weil die Geschichte sich ja auch ein Stück weit dann verlagert hat, gerade in den Außenlocations, in den Biergärten. Klar die Argumentation war ja, die basiert auf dem Alkohol, dass die Leute nach Alkoholgenuss irgendwie unzurechnungsfähiger werden. Aber das ist dann einfach Vollgas im öffentlichen Raum passiert und nicht im Lokal.“
Nach der Kabinettssitzung am heutigen Dienstag ist auch klar: Bars und Kneipen erhalten keine zusätzlichen Auflagen. Schankwirtschaften werden ab jetzt wie Speiselokale betrachtet. Das heißt konkret: Bars und Kneipen können wieder öffnen, Voraussetzung ist eine Bewirtung am Tisch und nicht etwa im Stehen und die Musik darf nur im Hintergrund laufen.