Di., 11.01.2022 , 17:51 Uhr

Keine 2G Plus-Regel in der Gastronomie – Bayern wählt erneut den Sonderweg

Sperrstunde und Kontaktbeschränkungen ja, 2G Plus-Regel in der Gastronomie nein – nicht zum ersten Mal tanzt Bayern aus der Reihe, wenn es darum geht bundesweit einheitliche Corona-Maßnahmen zu beschließen. Beim Thema Einführung der 2G Plus-Regel in der Gastronomie entscheidet sich der Freistaat erneut für einen Sonderweg. Welche Änderungen das Bayerische Kabinett am Dienstag bekannt gegeben hat – wir haben das Wichtigste zusammengefasst.

Maßnahmen bis zum 9. Februar verlängert

Bayern verlängert seine Corona-Maßnahmen bis zum 9. Februar. Dazu zählt auch, dass Schüler unter 18 Jahren auch weiterhin ohne Impfung an sportlichen und musikalischen Aktivitäten teilnehmen, sowie Gastronomie und Hotellerie nutzen können.

Verkürzte Quarantänezeiten

Die Bundesregelung zur verkürzten Quarantäne von vergangenem Freitag wird in Bayern nahezu identisch übernommen. In wenigen Tagen soll dann auch geltend gemacht werden, dass frisch geboosterte oder vollständig geimpfte Personen von der Quarantäne befreit werden – ein genaues Datum gibt es noch nicht.

Kein 2G Plus in der Gastro

Einen Sonderweg schlägt die Bayerische Regierung allerdings für die Gastronomie ein – hier gilt weiterhin 2G. Bars und Discotheken seien ohnehin schon lange geschlossen, zudem gebe es eine flächendeckende Sperrstunde ab 22 Uhr. Um Cafés und Restaurants nicht noch weiter einzuschränken, sei es vertretbar nicht auf 2G Plus zu verschärfen.

Infektion entspricht Auffrischungsimpfung

Neuigkeiten gibt es auch für frisch Geboosterte – Ab Mittwoch, den 12. Januar, gilt der Auffrischungs-Status direkt nach der Booster-Impfung und nicht wie bisher erst nach 14 Tagen. Außerdem: Wer sich nach der Grundimmunisierung mit Corona infiziert, gilt nach der Genesung als geboostert.

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