Schweinfurter Gastronomen und Einzelhändler sollen für die Zeit der Zwangsschließung keine Sondernutzungsgebühren zahlen müssen – Gemeint sind damit solche Gebühren, die etwa bei der Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte oder für die Nutzung von Werbeschildern auf öffentlicher Fläche anfallen. Das hat gestern der Haupt – und Finanzausschuss beschlossen. Durch den Gebührenverzicht will die Stadt Schweinfurt die stark gebeutelten Unternehmer unterstützen. Bereits gezahlte Gebühren, die in die Monate der Schließung fallen, sollen zum Ende des Lockdowns erstattet werden.