Am 13. Verhandlungstag im Fall des Messerangriffs von Würzburg wurde das Leben des Beschuldigten noch einmal von der Kindheit an bis zum heutigen Zeitpunkt aufgerollt.
2015 war der aus Somalia stammende Mann nach Deutschland gekommen und wurde zunächst in Chemnitz untergebracht. Aufgrund psychischer Probleme kam es hier bereits zu ersten Aufenthalten in Kliniken und dem Zentrum für Seelische Gesundheit. Die beiden Sachverständigen, die heute ihre vorläufigen psychiatrischen Gutachten verkündeten, sind sich einig: spätestens ab dem Jahr 2019 – dem Jahr, in dem der Beschuldigte nach Würzburg kam – war eine psychotische Entwicklung festzustellen.
Schon vor der brutalen Bluttat, bei der der Beschuldigte im Juni 2021 drei Frauen mit einem Messer getötet und sechs weitere Personen schwer verletzt hat, soll er Stimmen gehört und unter Verfolgungswahn gelitten haben. Doktor Hans-Peter Volz, einer der psychiatrischen Gutachter, erklärte vor Gericht, dass es keine Zweifel daran gebe, dass der Mann vor, während und nach der Tat unter einer akuten Schizophrenie litt. Hinzu kommt die psychotische Symptomatik.
Würde keine entsprechende Behandlung erfolgen, ginge von dem Beschuldigten ein ausgesprochen hohes Risiko aus – so die Gefahreneinschätzung des Gutachters. Das Fazit von Hans-Peter Volz: Bei dem Beschuldigten war die Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufgehoben – die forensischen Voraussetzungen für eine Schuldunfähigkeit liegen damit vor.