Die sogenannte Überbrückungshilfe III für den Einzelhandel wird aufgestockt und auch die Antragstellung soll vereinfacht werden. Konkret sieht die Überarbeitung der Hilfen vor, dass die maximale monatliche Fördersumme von einem mittleren sechsstelligen Betrag auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht wird. Darüber hinaus wird der Werteverlust von Saisonware, die nicht verkauft werden kann, als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt.