Es gibt einen zweiten Lockdown ab dem 2. November. Ganz so schlimm wie im Frühjahr wird es wohl nicht – dennoch trifft es einige Branchen härter als andere. Bei den ganzen Regeln und Maßnahmen kann man auch schon einmal durcheinander kommen – Was sich ab dem 2. November wo ändert – wir haben den Überblick für Sie.
Ministerpräsident Markus Söder übernimmt den Beschluss der Bundesregierung 1 zu 1. Mit einer kleinen Ausnahme: die Kontaktbeschränkung auf den eigenen und einen weiteren Haushalt gilt nicht nur im öffentlichen Raum, sondern auch im Privaten.
Ansonsten treten folgende Maßnahmen ab 2. November in Kraft:
- Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Dazu zählen: Kinos, Theater, Opern, Messen, Spielhallen, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sind abgesagt
- der Amateursportbetrieb ist eingestellt
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Abholung und Lieferdienst sind aber erlaubt.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, also Kosmetikstudios, Massagestudios und Tattoo-Studios müssen schließen. Friseurbetriebe dürfen offen bleiben.
- Reisen von Touristen sollen unterlassen werden. Nur Dienstreisende sollen in Deutschland beherbergt werden.
- Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeiter wenn möglich ins Home Office schicken
- Der Einzelhandel darf unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. Allerdings muss sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhält.
- Schulen und Kitas bleiben geöffnet
- Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, sollen möglich bleiben
- Firmen, die besonders von der Corona-Krise getroffen sind, sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen.