Lockerung des Bestattungsrecht – Sargpflicht aufgehoben
Bayern lockert sein Bestattungsrecht und hebt die Sargpflicht auf. Seit 1. April sind Bestattungen nun auch ohne Sarg möglich. Beschlossen wurde die Lockerung bereits 2019 durch den Landtag, jetzt tritt die entsprechende Verordnung in Kraft.