Vom 1. Februar an müssen Beschäftigte in bayerischen Arztpraxen und in Gemeinschaftsunterkünften keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Besucher und Patienten sind dagegen von dieser Pflicht noch nicht entbunden. In Kliniken und Pflegeeinrichtungen bleibt die Maskenpflicht aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen bis zum 7. April weiterhin bestehen. Wegen niedrigen Corona-Infektionszahlen fordert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek von der CSU eine vorzeitige Aufhebung der allgemeinen Maskenpflichten auch auf Bundesebene. Als günstigen Zeitpunkt nennt er dafür ebenfalls Anfang Februar – es wäre ein längst überfälliges Zeichen für Normalität. In gewissen Situationen empfiehlt Holetschek dennoch das Tragen einer Maske, eine allgemeine Pflicht sieht er aktuell aber als überflüssig an. Kritik äußert dazu Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach via Twitter: Er hält das Ansteckungsrisiko nach wie vor für zu hoch.