Der Freitag dürfte für viele Mitarbeitenden beim Automobilzulieferer Valeo in Bad Neustadt ein Schock gewesen sein. Dort gab das Unternehmen bekannt, am Standort in der Rhön gut 300 Stellen abbauen zu wollen. Was lange nur als Gerücht durch die Arbeiterschaft ging, ist nun also traurige Gewissheit. Doch nicht nur Valeo ist betroffen, in unserer Region gibt es immer wieder Meldungen über Werksschließungen und damit Massenentlassungen – zuletzt zum Beispiel beim Automobilzulieferer Fehrer. Aber sind die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in so einem Fall auf sich alleine gestellt?
…wenn auch nur bedingt, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Sues von der Kanzlei MWLG. Eine Kündigung kann nur in wenigen Fällen verhindert werden, dennoch ist es möglich, gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen eine Klage am Arbeitsgericht zu erheben. Doch bereits vorher kann in Unternehmen mit Betriebsrat ein sogenannter Interessenausgleich mit Sozialplan die richtigen Weichen stellen.