Seit Donnerstag sind Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt. Und mehr noch: Für sie entfallen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und auch die Testpflicht ist ausgesetzt.
Vollständig Geimpfte dürfen die Lockerungen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch nehmen. Als Beleg genügt der Eintrag im Impfpass oder eine Impfbescheinigung des Arztes. Genesene können sich mit einem PCR-Test ihrer Erkrankung oder einem Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes ausweisen. Der positive Test oder der Bescheid müssen mindestens 28 Tage, höchstens aber 6 Monate zurückliegen. Liegt die Erkrankung länger zurück, ist mindestens eine Erstimpfung notwendig, um die Erleichterungen in Anspruch nehmen zu können.