Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Mehrwertsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent –ausgenommen sind Getränke. Dies wurde eingeführt, um Gastronomen in der Corona-Krise zu entlasten und ist noch immer gültig. Erst die Corona-Pandemie mit geschlossenen Restaurants und später mit strengen Hygieneauflagen, dann Energiekrise und Inflation.
Vielen Gastronomen bleibe unterm Strich nichts übrig. Die einzige Möglichkeit und damit die letzte, endgültige Konsequenz: Die Schließung. Eine Befragung der DEHOGA Bayern unter seinen Mitgliedsbetrieben hat ergeben, dass im Falle einer Mehrwertsteuererhöhung 7,2 Prozent ihren Betrieb aufgeben würden, über 46 Prozent wüssten es noch nicht. In Unterfranken würde in diesem Fall über 230 Betrieben das Aus drohen.
Die Regierung in Berlin macht sich derzeit über die Haushaltskasse Gedanken, in puncto Mehrwertsteuer gibt es noch keinen Konsens. Bereits im September hat ein Antrag zu einem dauerhaft ermäßigtem Steuersatz keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Jedoch ist ein Ende der Debatte in Sicht. Die Haushaltsberatungen in Berlin befinden sich in den letzten Zügen.