Warum hat am 25. Juni ein Somalier 3 Frauen in Würzburg getötet und mehrere schwer verletzt? Diese Frage beschäftigt nicht nur ganz Deutschland, sondern ganz besonders auch den Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Täters, Dr. Hanjo Schrepfer. Die Kanzlei des Fachanwalts für Strafrecht hatte an jenem Abend Bereitschaftsdienst und so ist der 3-fach Mord quasi in Dr. Schrepfers Schoß gefallen. Über das Motiv des mutmaßlichen Täters wurde und wird noch immer viel spekuliert – wir verraten Ihnen, wie sein Pflichtverteidiger die Lage einschätzt.
Die Würzburger Innenstadt rund um den Barbarossaplatz am Abend des 25. Juni – einerseits wie leergefegt, andererseits voller Einsatzkräfte der Polizei. Hier haben mehrere Personen um ihr Leben gekämpft und den Kampf verloren. Kurz nach der schrecklichen Messerattacke wurde auch er herbeigerufen – Dr. Hanjo Schrepfer, an diesem Tag im Strafverteidiger-Notdienst und damit Pflichtverteidiger des Würzburger Messerstechers.
Während das Meer an Blumen und Kerzen weiter wächst, ist es auch den Ermittlern bisher noch immer nicht gelungen, den Tatverdächtigen ausführlich zu vernehmen. Er sei momentan einfach nicht vernehmungsfähig. Ob den Somalier eine psychische Störung zu der Tat bewegte, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Doch spätestens seit dem Tag nach der Tat ist bekannt: Es steht noch ein weiteres mögliches Motiv im Raum – ein islamistischer Hintergrund. Die Gründe für ein mögliches islamistisches Motiv: Einerseits Zeugenaussagen, der mutmaßliche Täter habe während der Tat „Allahu akbar“ gerufen, andererseits soll er später gegenüber Polizisten in der Klinik von seinem „Dschihad“ gesprochen haben. Doch das alleine reicht in den Augen des Pflichtverteidigers Dr. Schrepfer noch lange nicht aus, um auf ein islamistisches Motiv zu schließen.
Liegt das Motiv für die Tat also doch in einer psychischen Störung und hätte das Blutbad verhindert werden können? Warnzeichen jedenfalls gab es. Mehrere Male schon war der Tatverdächtige, der zuletzt in einer Würzburger Obdachlosenunterkunft untergebracht war, in einer Psychiatrie – zum Beispiel, nachdem er einen Mitbewohner im vergangenen Januar mit einem Messer bedrohte. Laut dem Pflichtverteidiger Dr. Schrepfer hat es jedoch zu keinem Zeitpunkt eine Handhabe gegeben, den Tatverdächtigen strafrechtlich unterzubringen.
Momentan laufen umfangreiche psychiatrische Untersuchungen, um das Verhalten des Somaliers erklären zu können und die Schuldfähigkeit des Angeklagten näher zu beleuchten. Ein solches Gutachten könnte schon in wenigen Wochen vorliegen. Frühestens dann wird sich Dr. Schrepfer mit den strafrechtlichen Konsequenzen befassen.