Fast neun Jahre nach dem Einsturz der Schraudenbachtal-Brücke bei Schweinfurt ist das Verfahren gegen den angeklagten Statiker eingestellt worden. Der 53-Jährige wurde am Dienstag vom Landgericht Schweinfurt zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt verpflichtet. Die Kammer sieht die Schuld des Angeklagten als geringfügig an. Dieser hatte 2015 die Statik des Traggerüsts berechnet, das die neue Autobahnbrücke während der Bauarbeiten tragen sollte. Doch am 15. Juni 2016 stürzte das Gerüst ein, während gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt wurden. Ein Bauarbeiter kam ums Leben, 14 weitere wurden verletzt. Ein Sachverständiger stellte später fest: Die Traglast des Gerüsts war offenbar fehlerhaft berechnet worden, zudem wurden die statischen Unterlagen nicht ordnungsgemäß geprüft. Bereits im Mai 2023 hatte das Landgericht zwei Beteiligte, zu Haftstrafen verurteilt. Ein dritter wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen den Statiker war damals wegen längerer Erkrankung seiner Verteidigung abgetrennt worden. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die zivilrechtlichen Ansprüche bleiben von der Entscheidung unberührt.