Wo fängt ein sogenannter Querdenker an und wo hört er auf? Besteht die Bewegung eher aus Rechtsradikalen oder doch aus Familien mit Kindern? Die Frage ist laut dem Polizeipräsidium Unterfranken pauschal kaum zu beantworten – Man spricht in Würzburg von einem Querschnitt der Bevölkerung. Alleine im Stadtgebiet hat die Polizei schon 222 Versammlungen der Szene begleitet, auch am 08. Dezember. An diesem Tag hat eine angemeldete Kundgebung der Grünen Jugend Würzburg stattgefunden, zeitgleich versammelten sich rund 100 Corona-Impfskeptiker auf dem Marktplatz – allerdings unangemeldet. Im Nachgang kritisierten Vertreterinnen und Vertreter der Grünen und der Linken sowie mehrere Einzelpersonen das Vorgehen der Polizei scharf. Was dahintersteckt und um welche Vorwürfe es geht, verraten wir Ihnen jetzt.
Die unterfränkische Polizei hat derzeit alle Hände voll zu tun, um die Vielzahl der momentan stattfindenden Demonstrationen zu begleiten – egal ob angemeldet oder unangemeldet. Vor allem die sogenannten „Querdenker“ sorgen in diesen Tagen für viele Einsätze. In Würzburg hat eine solche Versammlung von Impfskeptikern und Maßnahmen-Gegnern am 8. Dezember zuletzt für Kritik am Vorgehen der Polizei gesorgt.
Den rund 100 Querdenkern standen ebesoviele Teilnehmehmende eines Gegeprotests gegenüber – Mit dem Unterschied, dass die von der Grünen Jugend veranstaltete Versammlung unter dem Motto „Impfen heißt Solidarität“ ordnungsgemäß angemeldet war. In einem offenen Brief wandten sich Vertreter der Grünen und der Linken sowie mehrere Einzelpersonen im Nachgang an die Öffentlichkeit und kritisierten das Vorgehen der Polizei scharf – Gewünscht hätten sie sich etwa die Kontrolle von Kontaktbeschränkungen unter den Querdenkenden, die Aufnahme von Personalien und – falls nötig – Platzverweise.
Argumentiert wird mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – In ein laufendes Versammlungsgeschehen werde nur eingegriffen, wenn es erforderlich ist, um unvertretbare Infektionsgefahren zu verhindern. Die Nicht-Anzeige einer Versammlung stelle rechtlich keinen Auflösungsgrund dar, solange sie friedlich verläuft. Auch die Teilnahme an einer solchen Versammlung ohne Veranstalter sei keine Ordnungswidrigkeit, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte würden im Zusamnmenhang mit Versammlungen nicht gelten. Für die Teilnehmenden des Gegenprotests ist das keine zufriedenstellende Antwort – Sie fordern für künftige Veranstaltungen dieser Art das Tragen einer FFP2 oder einer OP-Maske und, dass die Polizei bei Verstößen Personalien konsequent aufnimmt.