Mi, 11.08.2021 , 18:00 Uhr

Neue Bund-Länder-Beschlüsse – Der Fahrplan für den Herbst steht fest

Impfpflicht durch die Hintertür oder angemessene Maßnahmen?

Immer wieder haben die sogenannten Querdenker und Demo-Teilnehmer sie heraufbeschworen, gestern, so würden es zumindest die Corona-Kritiker sagen, wurde sie quasi beschlossen: Die Impfpflicht durch die Hintertür. Ob man es so nennen möchte, darüber lässt sich sicherlich diskutieren, fest steht aber: Der Druck auf Ungeimpfte nimmt zu. Wie der gestern von Bund und Ländern beschlossene Corona-Maßnahmen-Fahrplan für die kommenden Monate aussieht, das zeigen wir Ihnen hier.

Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen ab 23. August

Mit den gestern beschlossenen Maßnahmen für den Herbst wollen Bund und Länder die zuletzt ins Stocken geratene Impfkampagne wieder ankurbeln und sie setzen ein klares Zeichen: Für Ungeimpfte wird es künftig nicht nur ungemütlich, sondern auch kompliziert und unter Umständen teuer. Ab dem 23. August gilt: Am 3G-Prinzip kommt man in der Regel nicht mehr vorbei: Wer weder geimpft, genesen oder getestet ist, darf eine Vielzahl an Innenräumen nicht mehr betreten. Darunter fallen nicht nur Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe sondern auch die Innengastronomie oder Veranstaltungen in Innenräumen. Auch für den Besuch beim Frisör, im Schwimmbad, im Fitnessstudio, im Hotel oder in einer Sporthalle wird ein negativer Corona-Test für Ungeimpfte spätestens ab dem 23. August quasi zur Eintrittskarte. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis 6 Jahre. Bei einer stabilen Inzidenz unter 35 können die Länder diese Testpflicht ganz oder teilweise aussetzen.

Aus für Gratis-Corona-Tests ab 11. Oktober

Ab dem 11. Oktober wird der Bund die Kosten für Corona-Tests nicht mehr übernehmen. Ein Restaurantbesuch in der Innengastronomie schlägt für die meisten nicht-geimpfte Menschen dann also gleich doppelt zu Buche, denn ohne selbst bezahlten Test dürfen sie ja nicht rein. Von den kostenpflichtigen Testungen sind Personen ausgenommen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt – insbesondere also Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Der Druck auf Ungeimpfte – Er wird immer größer.

Weitere Maßnahmen

Neben der Testpflicht für Ungeimpfte in Innenräumen und dem Aus für kostenlose Corona-Tests wurde auch die Weiterführung der Maskenpflicht für alle im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel beschlossen. Außerdem soll die „Epidemische Lage nationaler Tragweite“ um 3 Monate verlängert werden. Diese erlaubt dem Bund, ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen – etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder betonte außerdem, dass eine Debatte über Zugänge nur für Geimpfte und Genesene wohl bald folgen dürfte: also 2G statt 3G. Dann wären Ungeimpfte, egal, ob mit negativem Test oder ohne, vor einer Vielzahl an Aktivitäten grundsätzlich ausgeschlossen.

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