Do., 28.03.2024 , 17:55 Uhr

Neue Flüchtlingsunterkunft in Gerbrunn - Wie eine Mieterin von der Situation betroffen ist

Flüchtlingsunterkünfte werden aktuell überall gesucht und dringend benötigt. In Würzburg kommen wöchentlich zwischen 30 und 50 asylsuchende Menschen an. Seit letzter Woche gibt es eine neue Notunterkunft im Gewerbegebiet in Gerbrunn. Eigentlich eine spitzen Lösung. Das Problem: eine Mieterin des Gebäudes hat sich zu Wort gemeldet. Sie habe nichts von der Unterkunft gewusst. Jetzt habe sie ungewollt neue Nachbarn.

Neue Notunterkunft

Im Gewerbegebiet in Gerbrunn sind seit letzter Woche etwa 49 ukrainische Flüchtlinge untergekommen. Dafür wurde dem Landratsamt Würzburg ein Teil eines ehemaligen Bürogebäudes von einer privaten Vermieterin zur Verfügung gestellt. Nun hat sich eine Mieterin aus eben diesem Gebäudekomplex zu Wort gemeldet. Laut ihrer eigenen Aussage wurde sie nicht über ihre neuen Nachbarn darüber informiert. Wir haben bei der Vermieterin nachgefragt, inwiefern man Frau Reiser über die Situation im Vorfeld aufgeklärt habe und ein schriftliches Statement bekommen:

Zitat Vermieterin:

„Es war bis zuletzt nicht sicher, ob ein Mietvertrag mit dem Landratsamt für eine Notunterkunft zustande kommt, da noch einige Gegebenheiten geprüft werden mussten. Als es klar war, dass der Mietvertrag zustande kommt, wurde die Mieterin informiert. Die Umsetzung der Notunterkunft erfolgte anschließend recht zeitnah.“

Aufmerksam durch Facebook Post

Gabriele Reiser wohnt bereits seit einigen Jahren in der Wohnung. Erst über einen Facebook Post über eine Infoveranstaltung der Gemeinde Gerbrunn zu der Notunterkunft sei sie überhaupt darauf aufmerksam geworden. Dort wendete sich ihre Schwester direkt an Landrat Thomas Eberth, Bürgermeister Stefan Wolfshörndl und Co.

Zitat Stefan Wolfshörndl – Bürgermeister Gerbrunn:

„Die Mieterin hat sich an die Gemeinde gewandt, wir haben aktuell keine freie Gemeindewohnung zur Verfügung. Ansonsten sehe ich uns tatsächlich als unbeteiligten Dritten, wir können weder für das Mietverhältnis der Dame als auch für die Anmietung des Landratsamtes etwas. Meiner Kenntnis nach hat die Mieterin finanzielle Forderungen (mehrere Tausend Euro) ggü. ihrer Vermieterin gestellt. Telefonisch mir gegenüber getroffene Aussagen der Schwester, „man könne ja öffentlichen Druck machen“, beeindrucken mich nicht.“

Außerdem sei die Mieterin laut der Gemeinde Gerbrunn ausschließlich von der gemeinsamen Treppenhausnutzung betroffen und sonst nicht weiter eingeschränkt. Gabriele Reiser und ihre Schwestern sehen die Vermieterin in der Bringschuld. Man habe sich zwar einige Tage nach der Informationsveranstaltung getroffen und Forderungen an die Vermieterin gestellt – den gestellten Forderungen sei die Vermieterin seitdem aber immer noch nicht nachgekommen.

Wohnung ist Hausmeisterwohnung

Laut eigener Aussage sei der Vermieterin nicht bewusst, was an der Lage der Mieterin problematisch sei. Das sieht Frau Gabriele Reiser anders. Sie und ihre Schwester fühlen sich hinters Licht geführt. Auch da die angemietete Wohnung laut Christina Buchardt damals gar nicht hätte vermietet werden dürfen. Es handele sich um eine Hausmeisterwohnung die man nicht hätte an Privatpersonen vermieten dürfen. Hierzu gibt die Vermieterin folgendes Statement ab:

Zitat Vermieterin:

„Es war im Vorhinein mit der Mieterin abgesprochen, dass sie die Wohnung eigentlich nur nutzen dürfe, wenn sie Hausmeistertätigkeiten o.ä. in dem Gebäude ausübt. Vor Beginn des Mietverhältnisses hatte sie ihre Absicht geäußert, sich als Reinigungskraft selbständig zu machen und unter anderem die Reinigung der Treppenhäuser des Gebäudes zu übernehmen.
Da sie mit ihren Hunden dringend eine Wohnung suchte, kam der Mietvertrag schon vorher zustande. Frau Reiser hat den Auftrag allerdings bisher nicht übernommen.“

Insgesamt sollen bis zu 130 ukrainische Flüchtlinge in der Unterkunft unterkommen. Wie es für Gabriele Reiser weitergeht bleibt erstmal abzuwarten. Vorerst wird sie aber wohl weiterhin in ihrer Wohnung bleiben.

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