Fast fünf Jahre nach dem Einsturz eines Tragegerüstes beim Bau der Schraudenbach-Talbrücke befassen sich die Prozessbeteiligten mit einem neuen Baugutachten. Erst danach kann das Verfahren um das tragische Unglück am Schweinfurter Landgericht neu beginnen. Ende 2019 war das Verfahren war nach sechs Verhandlungstagen ausgesetzt worden. Das mündliche Gutachten der damaligen Bausachverständigen wich damals in zentralen Fragen vom schriftlichen Gutachten ab. Seither wurde ein neues Gutachten erstellt. Beim Unglück am 15. Juni 2016 waren Teile der im Bau befindlichen Schraudenbach-Talbrücke der A7 eingestürzt. Dabei wurden 14 Bauarbeiter verletzt, ein Mann kam ums Leben.