Am Samstagabend steht wieder der Würzburger Lichterglanz an, und das bedeutet: Weihnachtsgeschenke kaufen – und das zu später Stunde. Dass Geschäfte bis 24 Uhr aufbleiben dürfen, war bisher nur einmal im Jahr erlaubt. Das ändert sich bald, denn die Bayerische Staatsregierung hat den Entwurf für ein eigenes bayerisches Ladenschlussgesetz beschlossen. Als einziges Bundesland hatte Bayern davor kein eigenes und wandte ein Bundesgesetz aus den 50ern an. Der Beschluss sieht vor, dass Kommunen statt nur an einer, an bis zu acht Wochentagen im Jahr Verkaufsnächte mit Öffnungszeiten bis 24 Uhr organisieren dürfen. Zusätzlich dürfen Geschäfte individuell an bis zu vier Tagen Verkaufsnächte veranstalten. Nichts ändert sich bei verkaufsoffenen Sonntagen. Diese bleiben weiterhin höchsten vier mal im Jahr erlaubt. Während in anderen Bundesländern Geschäfte unter der Woche bis 22 Uhr geöffnet haben dürfen, hält die Landesregierung weiter am 20-Uhr-Limit fest. Durchgehend geöffnet bleiben dürfen jedoch digitale Kleinsupermärkte mit einer Größe bis 150 Quadratmeter. Diese dürfen auch sonntags öffnen – wie lange, diese Entscheidung liegt aber bei der zuständigen Kommune.