Update:
Blumenläden und Gartenmärkte dürfen inzidenzunabhängig wieder öffnen – Baumärkte dagegen nicht.
Eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr – überall dort, wo die Inzidenz für mindestens drei Tage über 100 liegt. In Bayern kennen wir diese Regelung bereits, nun gilt sie für ganz Deutschland. Denn sie ist Teil der Bundes-Notbremse, die seit Samstag in allen Ländern umgesetzt werden muss. Wie genau die Umsetzung bei uns in Bayern aussehen soll, darüber hat Ministerpräsident Söder heute in einer Pressekonferenz informiert:
Ab Mittwoch dürfen Gartenmärkte und Blumenfachgeschäfte, sowie Buchhandlungen wieder inzidenzunabhängig und ohne Testpflicht öffnen. Ganz wichtig: Baumärkte sind von dieser Regelung ausgeschlossen, sie dürfen nicht unabhängig von der Inzidenz öffnen. Auch Zoos und botanische Gärten dürfen bei einer Inzidenz über 100 wieder Besucher empfangen – hier gilt allerdings eine Testpflicht.
Wer bereits zwei Mal geimpft wurde, benötigt in Bayern keinen negativen Corona-Test mehr für den Zoobesuch oder um einkaufen zu können. Außerdem will Söder – entgegen des Bundes-Planes – schon „Mitte, Ende Mai“ die Impfpriorisierung aufheben und ab Juni auch Schüler*innen aus Abschlussklassen eine Impfung anbieten können.
Die Ausgangssperre wird in Bayern nicht gelockert. Sie gilt weiterhin von 22-5 Uhr, Ausnahmen für Jogger gibt es keine, so Söder. Außerdem bleibt der Inzidenz-Richtwert für Schulöffnungen in Bayern bei 100.
Bayern erlaubt gemäß der Bundes-Notbremse ab Mittwoch auch Gruppensport für Kinder: Unter 14-Jährige dürfen maximal zu fünft und im Freien kontaktfreien Sport machen. Ist ein erwachsener Trainer dabei, benötigt er einen aktuellen negativen Corona-Test.
Die wechselseitige Kinderbetreuung ist wieder erlaubt. Bei einer Inzidenz über 100 dürfen Kinder unter 14 Jahren wieder unentgeltlich, bspw. von den Nachbarn, betreut werden.