Di, 18.05.2021 , 16:04 Uhr

Öffnung der Außengastronomie – Testpflicht als Hindernis?

Die Gastro darf wieder öffnen – unter strengen Auflagen

Nach monatelanger Zwangspause darf die Außengastronomie inzidenzabhängig wieder öffnen – seit letzter Woche auch in einigen unterfränkischen Städten und Landkreisen. Allerdings gibt es strenge Auflagen – dazu gehört auch eine Testpflicht.

Umsetzung der Testpflicht

Für die Gastronomen ist die Testpflicht organisatorisch und personell eine große Herausforderung. Zusätzlich problematisch: nicht alle Gäste müssen einen negativen Test vorweisen. Für Genesene, Geimpfte und Personen, die nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands am Tisch sitzen, gilt diese Testpflicht nicht. Die Kontrolle für die Gastronomen also eine komplexe Angelegenheit

Selbsttests vor Ort

Um die Testpflicht zu erfüllen, müssen Gäste vor dem Besuch der Außengastronomie eine offizielle Schnellteststelle aufsuchen. Haben sie ihr negatives Testergebnis in der Tasche, dürfen sie damit für 24 Stunden die Außengastronomie besuchen. Einige Gastronomen bieten außerdem die Möglichkeit an, vor Ort einen Selbsttest zu machen – dieser gilt dann nur in dem Betrieb, in dem er durchgeführt wurde.

Die Situation im ländlichen Bereich

Während in den Städten die Testmöglichkeiten auch am Wochenende ausreichend vorhanden sind, sieht das im ländlichen Bereich anders aus. Hier blicken die Gastronomen weiterhin ungewiss in die Zukunft. So muss man in Frammersbach beispielsweise knapp 20 Kilometer fahren, um am Wochenende einen Schnelltest zu machen und die Außengastronomie besuchen zu dürfen.

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