Touristische Übernachtungen erlaubt
Die Stadt Würzburg hat Öffnungsschritte im Tourismusbereich angekündigt – eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt nun erlassen, ab Freitag tritt sie in Kraft. Damit sind Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken wieder zulässig. Im Rahmen einer Übernachtung sind außerdem gastronomische Angebote im Innenbereich, sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote wieder möglich. Voraussetzung ist eine stabile Inzidenz unter 100.
Weitere Tourismus-Angebote wieder zulässig
Unabhängig von einer Übernachtung sind auch Gästeführungen im Freien, touristischer Ausflugsverkehr und weitere Angebote erlaubt.
Testpflicht
Wie auch in der Außengastronomie gilt im gesamten Tourismusbereich eine Testpflicht – bei einem mehrtägigen Aufenthalt muss der Test alle 48 Stunden wiederholt werden.