Weil die Omikron-Variante die Corona-Infektionszahlen in die Höhe treibt und die Labore bei der Auswertung von PCR-Tests an ihre Grenzen stoßen, hat Bayern seine Testvorgaben geändert. Eines Vorweg: der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen. Doch für den Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test gibt es seit Samstag neue Regeln: denn die Labortests soll es künftig nur noch nach einem positiven Antigen-Schnelltest gratis geben.
Doch wer hat, unter der neuen Voraussetzung eines positiven Schnelltests, überhaupt noch die Möglichkeit sich kostenlos testen zu lassen? Allgemein gilt: wer Symptome hat, kann sich bei einem Arzt oder einer Ärztin mittels PCR-Test testen lassen, die Kosten übernimmt nach wie vor die Krankenkasse. Aber auch für asymptomatische Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit sich kostenlos testen PCR-testen zu lassen, wenn sie zu folgenden Gruppen gehören:
Eine rote Meldung in der Corona-Warnapp reicht nicht mehr aus, um an einen kostenlosen PCR-Test zu kommen.
Bei Labor-Auswertungen soll es außerdem eine Priorisierung geben. Demnach sollen
vorrangig behandelt werden. Andere Proben rücken damit nach hinten, sodass es mit den Ergebnissen möglicherweise länger dauern könnte. Auch die priorisierten Gruppen müssen aber zunächst einen positiven Antigen-Schnelltest vorlegen, um einen kostenlosen PCR-Test zu bekommen.
Um die PCR-Testressourcen zu schonen soll es künftig außerdem möglich sein, sich als Infizierter mittels eines beaufsichtigten Schnelltests von Teststellen aus der Isolation freizutesten. Um einen Genesenennachweis zu erwirken, bedarf es aber weiterhin eines PCR-Tests. Ein positives Selbst- oder Schnelltestergebnis reicht nicht zur Ausstellung eines Genesenennachweises.