Bund und Länder einigen sich auf eine Hotspot-Strategie. Demnach sind bei einem Infektionsgeschehen von 35 Infektionen pro 100.000 Menschen bei Feiern in öffentlichen Räumen nur noch 50 Teilnehmer erlaubt. Bei einem Inzidenzwert von 50 reduziert sich die Zahl auf 25. Bei privaten Feiern sind es 25 Personen bei einer Inzidenz von 35, noch 10 bei einem Wert von 50. Außerdem gilt ein neues Bußgeld: bei falschen Personenangaben in Gastronomie und Co. droht eine Strafe in Höhe von 50 Euro. Schon häufig haben derartige Falschangaben die Rückverfolgung von Infektionsketten behindert.