Peter hat Lust auf Gartenarbeit und will Primeln pflanzen. Aber STOPP – jetzt schon Blumen pflanzen? Das ist vielleicht doch noch ein bisschen früh. Da macht das Schneiden von Bäumen und Sträuchern im Obstgarten schon etwas mehr Sinn. Aber Vorsicht: Hier gilt es einiges zu beachten.
Mit Blick auf die Tierlebewesen und die Natur ist es vor allem wichtig, auch die Fristen einzuhalten. Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten erlaubt. Ab dem 01. März ist der sogenannte „Radikalschnitt“ aber verboten. Zulässig sind hier nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses.
Mehr Äste bedeuten nicht gleich mehr Früchte! Mit der Zeit bildet jeder Baum auch überflüssige Triebe aus, an denen entweder gar keine leckeren Früchte wachsen, oder die sich gegenseitig im Weg sind. Was weg kann, zeigt Hubert Siegler von der Landesanstalt für Wein- und Gartenbau Veitshöchheim. Neben den Obstbäumen vertragen auch die Beerensträucher einen frühlingshaften Kurzhaarschnitt. Auch hier gilt das Motto: mutig mit der Schere sein.
Damit ihr auch die richtigen Zweige, Triebe und Äste erwischt, hat Peter natürlich wieder ganz genau hingeschaut und nachgefragt – er wess jetzt bescheid, was grad im Garten ansteht!