Mi., 14.07.2021 , 18:15 Uhr

Politik soll Pflegebedürftige und Pflegekräfte besser unterstützen

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2021 eine Pflegereform verabschiedet Darin sind unter anderem ein Tariflohn für Pflegekräfte, ein einheitlicher Personalschlüssel und die Entlastung von Pflegebedürftigen geregelt. Frank Firsching, DGB Regionsgeschäftsführer Unterfranken und Marietta Eder, stellv. Geschäftsführerin ver.di Schweinfurt (Fachbereiche 3 und 5) gehen die Neuregelungen nicht weit genug.

Pflegebedürftige zahlen Investitionskosten mit

So ist es zum Beispiel keine Seltenheit, wenn Pflegebedürftige Personen, die in einem Pflegeheim untergebracht sind, die Investitionskosten des Heimes mitbezahlen, wie Frank Firsching in Mainfranken Talk berichet. Somit fallen nicht nur Kosten für die Miete des Zimmers, die Verpflegung und die Pflegeleistungen selbst an, sondern auch noch Kosten für den Bau und Unterhalt des Gebäudes, in dem das Pflegeheim untergebracht ist. Der DGB fordert, dass die letztgenannten Kosten vom Land getragen werden, da es sich um einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge handele, was auch so im Sozialgesetzbuch vorgesehen sei.

Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung

Die Corona Pandemie hat deutlich gemacht, wo es im Gesundheitssystem hakt: Es fehlt an gut ausgebildeten Pflegekräften. Marietta Eder beobachtet, dass es viele interessierte und motivierte Nachwuchskräfte gibt, diese aber im Arbeitsalltag häufig ernüchtert das Handtuch werfen, da der Druck in den Einrichtungen zu hoch ist. Eine gesetzlich verankerte Personalplanung, die so viele Pflegekräfte vorsieht, dass auch Krankheit, Urlaub und Elternzeit aufgefangen werden kann, ohne dass KollegInnen Zusatzschichten leisten müssen, könnte ein Instrument dafür sein.

Ein weiteres sind gute Löhne in allen Tätigkeitsbereichen der Pflegeeinrichtungen, also z. B. auch in der Küche, Reinigung, Betreuung, Physiotherapie, usw. Dies könnte den Trend stoppen, diese Teilbereiche in eigene Gesellschaften auszugliedern, wo keine Tarifbindung herrscht und so unter Umständen nur Mindestlohn gezahlt wird.

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