Mo., 25.07.2022 , 18:07 Uhr

Prozess um Würzburger Messerangriff – Staatsanwaltschaft fordert unbefristete Unterbringung in Forensik

Nach vollen 13 Verhandlungstagen im Prozess um den Messerangriff von Würzburg ist das Gerichtsverfahren auf der Zielgeraden. Die Taten hatte der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlungen eingeräumt, psychiatrische Gutachter hatten bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die schon seit vielen Jahren besteht. Heute wurden in der weißen Mühle in Estenfeld die ersten Plädoyers vorgetragen.

Wesentliches Mordmerkmal: Heimtücke

Nach unserer Rechtsprechung tötet derjenige heimtückisch, der die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausnutzt und dabei in feindlicher Willensrichtung handelt. Typisch dafür sind Angriffe aus dem Hinterhalt auf ahnungslose Opfer.

„Heimtücke“ ist im Prozess um den Messerangriff von Würzburg das tragende Mordmerkmal. Nicht nur die drei Frauen, die bei dem Angriff am 25. Juni 2021 ihr Leben verloren, sondern auch viele der anderen Opfer, die von dem Angreifer attackiert wurden, hatten ihn nicht kommen sehen, wähnten sich an jenem Sommertag in keinerlei Gefahr.

Mord, versuchter Mord und Totschlag

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat sich intensiv mit den Taten des rund 32-jährigen Beschuldigten auseinandergesetzt und verkündete bei ihrem Plädoyer am Montag, was ihm zur Last gelegt wird: Dreifacher Mord durch Heimtücke, sechsfacher versuchter Mord mit Heimtücke und vierfacher versuchter Totschlag.

Freiheitsstrafe nicht möglich

Aufgrund der paranoiden Schizophrenie, die bei dem Beschuldigten von zwei Gutachtern unabhängig von einander diagnostiziert wurde, ist eine Freiheitsstrafe von Gesetzes wegen her ausgeschlossen. Die Generalstaatsanwaltschaft München verkündete im Anschluss an das Plädoyer am Montag ihre Forderung: die unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Urteil schon am Dienstag erwartet

Am Dienstag darf die Verteidigung des Beschuldigten ihr Plädoyer in der weißen Mühle in Estenfeld vortragen. Aus Sorge um krankheitsbedingte Verzögerungen soll voraussichtlich noch im Laufe des Dienstags das Urteil durch Richter Thomas Schuster gesprochen werden.

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