Acht Monate ist es her, dass der 27-jährige Familienvater Julian W. bei einem schweren Verkehrsunfall in Schweinfurt ums Leben kommt. Seit Donnerstag muss sich der mutmaßliche Unfallverursacher, Dawid K., nun vor dem Landgericht Schweinfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahrerflucht vor. Unsere Reporterin Steffi Seit war beim Prozessauftakt dabei.
Prozessauftakt am Landgericht Schweinfurt: Für Carla W. und ihre Familie bedeutet der Prozessbeginn am Landgericht Schweinfurt, den Albtraum des 13. Februars 2025 erneut zu durchleben. Noch ein Jahr zuvor schien das Leben mit Ehemann Julian und der gemeinsamen Tochter perfekt: Kennenlernen, Hochzeit, Familienglück.
Bis zu jenem Abend, an dem der 27-Jährige auf dem Rückweg vom Training beim Hockeyclub Schweinfurt tödlich verunglückte. Im Gericht sitzt die junge Witwe nun dem Angeklagten Dawid K. gegenüber. Er soll stark alkoholisiert und ohne Führerschein bei Rot über eine Ampel gefahren sein – und so das Auto des Familienvaters gerammt haben.
Der 27-Jährige Ehemann und Vater starb noch am Unfallort an schweren Verletzungen, darunter einem Schädel-Hirn-Trauma. Auch der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt. Dawid K. aber floh zu Fuß und wurde wenig später in der Wohnung seiner Mutter festgenommen.
Totenstille im Gerichtssaal, als auf der Leinwand Fotos vom Unfall gezeigt werden: ein Trümmerfeld auf einer Kreuzung, ein massiv zerstörtes Fahrzeug des Opfers, kaum mehr als solches zu erkennen. Carla W. kämpft mit den Tränen – ebenso wie viele der Anwesenden im Saal. Acht Monate nach dem Unfall steht nun der Mann vor Gericht, der das Leben der Familie in wenigen Sekunden zerstörte.
Die Anklage lautet unter anderem auf verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war der heute 35-jährige Angeklagte an jenem Abend im Februar mit einem Bekannten unterwegs. An einer Tankstelle kaufte der bereits alkoholisierte Dawid K. Eistee und Wodka – und soll diesen während der Fahrt zum Teil getrunken haben. Auf der Niederwerrner Straße soll er dann innerorts auf rund 120 km/h beschleunigt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dabei bewusst die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen zu wollen, um schnellstmöglich an sein Ziel zu kommen – und damit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf genommen zu haben. Genau dieser Vorwurf ist entscheidend, denn er macht den Unterschied zwischen einer Trunkenheitsfahrt und dem besonders schweren Tatbestand eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge.
Über seinen Verteidiger lässt er erklären, er habe „tiefe Reue“ und wolle sich entschuldigen. Er erkenne sein Alkoholproblem an und wolle daran arbeiten. An den Unfall selbst könne er sich, so sein Anwalt, nicht mehr erinnern.
Mehrere Polizeibeamte berichten im Zeugenstand, dass der Beschuldigte kurz nach der Festnahme gefasst gewirkt habe, „überraschend klar“ trotz des hohen Alkoholpegels. Erst später – im Krankenhaus – habe er begonnen zu weinen, mehrfach habe er gesagt, er wünschte, er wäre bei dem Unfall anstelle des Opfers gestorben.
Zum Abschluss des ersten Verhandlungstages stellte die Verteidigung den Antrag, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Es soll klären, ob der Angeklagte tatsächlich mit der Absicht fuhr, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Ob das Gericht dem Antrag stattgibt, wird in den kommenden Verhandlungstagen entschieden. Der Prozess wird am Montag, den 13. Oktober, fortgesetzt.