Do., 30.10.2025 , 17:45 Uhr

Prozessende nach tödlichem Messerangriff in Aschaffenburg - Täter muss dauerhaft in die Psychiatrie

Ein sonniger Januartag im Aschaffenburger Schöntalpark – Kinder spielen, Spaziergänger genießen die frische Winterluft. Doch plötzlich geschieht etwas, das die ganze Stadt erschüttert. Ein Mann geht mit einem Messer auf eine Kindergartengruppe los – zwei Menschen sterben, weitere werden verletzt. Monate später steht der Täter vor Gericht. Heute fiel das Urteil in einem Fall, der viele Menschen bis heute bewegt.

Unbefristete Unterbringung in der Forensik

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen zweijährigen Jungen und einen Mann im Schöntalpark in Aschaffenburg hat das Landgericht am Donnerstag sein Urteil gesprochen: Der 28-jährige Täter wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das Gericht folgt damit dem Gutachten, nachdem der Angeklagt zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war:

„Der Beschuldigte hat im Zustand der Schuldunfähigkeit, nämlich in einer akut psychotischen Phase, einer paranoiden Schizophrenie, unter anderem einen Mord und einen Totschlag begangen.“, so Richterin und Pressesprecherin des Landgerichts Aschaffenburg Felicitas Behütuns.

Innere Stimmen hätten den Mann, so der Gutachter, in einen Zustand völliger Realitätsverzerrung versetzt. Die Staatsanwaltschaft sprach in ihrem Plädoyer von einer Tat auf Zufallsopfer. Der Angriff sei von „unglaublicher Brutalität und absolutem Vernichtungswillen“ geprägt gewesen.

„Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kann tatsächlich lebenslang und das meint bis zum Ende des Lebens bedeuten. Voraussetzung für die Entlassung aus der psychiatrischen Einrichtung ist, dass der Beschuldigte nicht mehr erkrankt ist und von ihm auch keine Gefährlichkeit mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Dies wird zumindest jährlich überprüft und erst wenn eine Prognose dahingehend besteht, dass der Beschuldigte entweder nicht mehr psychisch krank ist oder dass er nicht mehr gefährlich ist, kann er entlassen werden.“, erklärt Behütuns. 

Auch Vollzugslockerungen wie Freigänge oder therapeutische Ausgänge werden nur bei nachweisbarem Therapieerfolg gewährt. Anders als in einer Haftanstalt geht es dort aber nicht um Strafe, sondern um Therapie und Sicherheit.

Urteil ist bereits rechtskräftig

„Sämtliche Prozessbeteiligte, nämlich die Staatsanwaltschaft, die Nebenklagevertreter und die Verteidigung hatten bereits die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Deswegen haben auch sämtliche Beteiligte bereits auf Rechtsmittel verzichtet, sodass das Urteil rechtskräftig ist.“, so die Pressesprecherin. 

Die Frage nach dem Warum bleibt offen

Auch wenn das Urteil nun gefallen ist, bleiben viele Fragen offen. Der Beschuldigte hatte die Tat gestanden, konnte aber weiterhin kein Motiv nennen – auch die Justiz bleibt also die Antwort auf das „Warum?“ schuldig.

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