Das Urteil gegen den Mann, der im Dezember 2019 durch Heidingsfeld gerast war, ist laut Medienberichten rechtskräftig. Der damals 20-Jährige soll mit seinem Leihwagen mit rund 150 Stundenkilometern durch Würzburg gefahren sein, im Stadtteil Heidingsfeld erfasste er an einer Ampel eine gehörlose Fußgängerin und deren Hund. Diese wurden leicht verletzt. Der Fahrer wurde wegen versuchten Mordes angeklagt, schlussendlich jedoch wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung im September 2021 zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten damals Revision ein, nun haben beide Parteien diese zurückgezogen.