Die Bezeichnung „rechte Laus“ brachte dem unterfränkischen Bezirkstagspräsidenten Erwin Dotzel eine Menge Ärger – jetzt aber wurde er von dem Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Das Amtsgericht Obernburg im Landkreis Miltenberg hatte ihn bereits im Sommer freigesprochen, mit der Begründung, dass nicht nachweisbar sei, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in einen Gruppenchat geschickt habe. Es sei möglich, dass er die Nachricht an eine andere Person habe senden wollen. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Berufung eingelegt – diese aber nun wieder zurückgezogen. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Aschaffenburg war Dotzel im Juli zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 750 Euro an das mutmaßliche Opfer verurteilt worden. Beide Seiten haben in diesem Zivilprozess allerdings Berufung eingelegt, weshalb das Oberlandesgericht Bamberg den Fall nun überprüft.