Seit dem 27. April gilt in Bayern in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht. Auch wer einkaufen geht, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen – es sei denn, er ist durch ein ärztliches Attest davon befreit. So, wie ein Mann aus Windheim im Landkreis Bad Kissingen. Trotz dieses Attests hatte der 45-jährige Hausverbot in einem Supermarkt bekommen, weil er keine Maske trug. Ist das rechtens? Rechtsanwalt Christian Mottl von der MWLG-Kanzlei in Würzburg (https://www.mwlg.de/) klärt auf.