Am 30. März 2022 rief das Bundeswirtschaftsministerium die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas in Deutschland aus – vergangene Woche folgte dann die Alarmstufe, die zweite von drei Stufen. Die Lage um die Energieversorgung hat sich also weiter zugespitzt, Russland dreht den Gashahn für Deutschland langsam zu. Das Thema regionale Energieerzeugung und erneuerbare Energien wird daher immer dringlicher.
Schon vor zehn Jahren kam in Geiselwind im Landkreis Kitzingen der Wunsch nach Windenergieanlagen auf – die rechtlichen Rahmenbedingungen verhinderten das jedoch, denn der Naturpark Steigerwald gilt als Ausschlussfläche für Windenergie im Regionalplan. Und auch die 10H Regelung, gemäß welcher ein Windrad einen Mindestabstand vom 10-fachen seiner Höhe zu geschützten Wohngebäuden einhalten muss, sorgte für Probleme.
Trotz der vielen Hürden, die den Bau von Windrädern im Naturpark Steigerwald untersagen, kämpft die Gemeinde Geiselwind mit Unterstützung der Kitzinger Landrätin Tamara Bischof derzeit für die Errichtung der Energielieferanten – denn in der aktuellen Zeit werden diese dringender gebraucht, denn je.
Unterstützung erhoffte sich Landrätin Bischof durch den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Huber Aiwanger. Bei einem Ortsbesuch in Geiselwind am vergangenen Samstag wurden von Hubert Aiwanger, Landrätin Tamara Bischof, Umweltminister Thorsten Glauber und dem Geiselwinder Bürgermeister Ernst Nickel potentielle Standorte für den Bau von Windrädern besichtigt. Der Wirtschaftsminister machte hierbei deutlich: Wir brauchen Windenergie!
Bei einer Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag stieß Aiwanger daraufhin eine Änderung der Bayerischen Gesetzeslage an, um den Ausbau von Windenergie in Bayern voranzutreiben.
Das Kabinett beschloss daraufhin, eine Reform der 10H Regelung auf den Weg zu bringen. Dabei soll für verschiedene Fallgruppen eine Ausnahme von der 10H Regelung gelten, wodurch die Entfernung eines Windrades zu einem Wohngebiet deutlich reduziert werden kann.
Auch das Bayerische Klimaschutzgesetz wird zugunsten der Errichtung von erneuerbaren Energieanlagen angepasst.