Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen: Etwa 13 Milliarden Euro spült sie jährlich in die Gemeindekassen. Doch es wird sich etwas ändern: das Bundesverfassungsgericht beurteilt die Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig, da die Berechnung der Höhe der Steuer ungerecht ist und fordert die Politik auf, die Grundsteuer zu reformieren. In seiner Herbstsitzung befasste sich der Steuer- und Finanzausschuss der IHK Würzburg-Schweinfurt mit der Reform der Grundsteuer. Professor Wolfram Scheffler, Steuer-Experte an der Friedrich Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, stellte den Ausschuss-Mitgliedern verschiedene Modelle zur Ermittlung des Grundstückswertes vor, die sich nach der Grundstücksfläche, nach dem Wert des Grundstückes und der darauf befindlichen Immobilien, oder einer Kombination aus beidem richten. Letzteres ist aus seiner Sicht das zu favorisierende Modell, das sich in der Praxis aber kaum umsetzen lässt. Nun ist die Politik am Zug: Bis Ende 2019 muss die Reform des Grundsteuergesetzes in trockenen Tüchern sein – sonst darf sie gar nicht mehr erhoben werden.