Nach dem Urteil gegen die Altenpflegerin eines Volkacher Seniorenheims in der vergangenen Woche sind sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. Die Angeklagte war zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden – in den Augen der Staatsanwaltschaft ein zu mildes Urteil. Die Verteidigung dagegen fordert eine Bewährungsstrafe.
Die angeklagte Pflegerin hatte zwei dementen Seniorinnen unerlaubt Insulin gespritzt – die beiden Frauen haben nur knapp überlebt. Die Angeklagte hatte die Tat unter Tränen gestanden und gab an, überlastet gewesen zu sein. Ihr Ziel sei es gewesen, eine medizinische Untersuchung der demenzkranken Damen zu erreichen. Der Prozess soll 2022 neu verhandelt werden.