Ein 12-jähriger Schüler und seine 13-jährige Schwester haben beim Würzburger Verwaltungsgericht einen Eilantrag bezüglich der Tests an Schulen eingereicht. Die Beiden wollten erreichen, dass die Tests an ihrer Schule nicht mit Nasenabstrichen, sondern durch Speichelproben erfolgen. Als Begründung führten sie an, dass sie aus verschiedenen Gründen Angst vor den Nasenabstrichen hätten und häufig zu Nasenbluten neigen würden. Bisher hätten sie sich deshalb bei einem externen Anbieter von Speicheltests testen lassen, dies sei nun aber nicht mehr möglich. Am Dienstag hat das Gericht den Antrag der Gymnasiasten mit Blick auf die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelehnt. Diese gibt vor, dass der Test von der Schule zur Verfügung gestellt wird und auch dort verwendet werden muss. Auch die Begründung der Schüler, dass hier ein Eingriff in ihre Grundrechte vorläge, wies das Gericht ab. Es gäbe immer noch Alternativen zum testen, wie etwa Distanzunterricht oder eine Impfung.