Neue Testvorschriften für Kita-Kinder ab heute – Um die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nochmals zu erhöhen, hatte der Ministerrat am 7. Dezember 2021 beschlossen, eine Testnachweispflicht in der Kindertagesbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einzuführen – diese Regelung greift seit heute.
Die Sorgeberechtigten müssen nun dreimal pro Woche glaubhaft den Nachweis erbringen, dass sie ihr Kind mittels Selbsttest negativ auf das Coronavirus getestet haben. Dafür erhalten die Familien weiterhin Berechtigungsscheine zum kostenlosen Bezug von Selbsttests in den Apotheken. Kinder, deren Eltern keinen Testnachweis vorlegen, dürfen an den Angeboten der Kindertagesbetreuung nicht teilnehmen. Der Testnachweis kann auch durch die Teilnahme an PCR–Pooltests erbracht werden, wenn dies in der Kinderbetreuung angeboten wird, oder durch PoC–Antigen–Schnelltests im Rahmen der Bürgertestung bzw. durch PCR–Tests.