Mi., 12.04.2023 , 16:43 Uhr

Sportförderung startet – Energiepreiszuschuss kann beantragt werden

Antragstellung möglich bis zum 15. Mai

Ab sofort können Sport- und Schützenvereine in Bayern den staatlichen Zuschuss für die gestiegenen Energiepreise beantragen. Die Förderung kommt denjenigen Vereinen zugute, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Die Antragstellung ist bis zum 15. Mai möglich, ein Formular finden die Vereine auf der Internetseite des entsprechenden Landratsamtes. Nachweise über gestiegene Energie-Ausgaben müssen erst im kommenden Jahr nachgereicht werden.

30 Millionen Euro Energie-Härtefallhilfe

Die Energie-Härtefallhilfe des Freistaates Bayern zur Unterstützung der Sportvereine beträgt insgesamt 30 Millionen Euro, zusätzlich wurde die Vereinspauschale im Vergleich zum letzten Jahr verdoppelt.

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