Die Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern ist in den vergangenen Wochen rückläufig. Deshalb ist ab jetzt im gesamten Freistaat eine präventive Stallpflicht nicht mehr erforderlich. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte, falls Corona es zulässt, möglich. Die Geflügelpest hat sich seit Herbst 2020 bundesweit ausgebreitet. Am Bayerischen Untermain ist bisher kein einziger Fall von Vogelgrippe amtlich festgestellt worden. Sollten aber Geflügelpestfälle auftreten, müssen die Lockerungen wieder aufgehoben werden.