Unheilbar kranke Menschen leiden nicht selten so stark, dass sie sich einen Notausgang aus dem Leben wünschen. Durch den 2015 beschlossenen Strafrechtsparagraphen 217 gab es den in Deutschland aber nicht. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das ist verfassungswidrig. Was genau es damit auf sich hat, erklären wir Ihnen jetzt.