In den letzten Jahren sind die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns deutlich gestiegen, die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer sind hingegen seit 13 Jahren unverändert. Laut dem Freistaat Bayern haben die Freibeträge damit deutlich an ihrer Entlastungswirkung verloren. Der Freistaat wollte dies im letzten Jahr ändern, Bund und die anderen Bundesländer haben jedoch gegen eine Erhöhung der Freibeträge gestimmt. Bayern will das aber nicht auf sich sitzen lassen und hat daher einen Antrag auf eine Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Da das ganze ein ziemlich kompliziertes Thema ist, haben wir uns einen Experten dazu geholt: Rechtsanwalt Ralph Gurk von der Kanzlei MWLG.
„Erbschaftsteuer in Länderhand!“ – So heißt es in einer Regierungserklärung des bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat Albert Füracker. Zwar fließen die Einnahmen aus der Erbschafts- oder Schenkungssteuer in die Kassen der jeweiligen Bundesländer, die entsprechende Gesetzgebung dafür kommt aber vom Bund. Und aktuell sieht es nicht so aus, dass sich das ändern würde, ebenso wenig wie eine Anhebung der Freibeträge. Schwung in die Sache kann wohl nur die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bringen, wann diese fällt ist allersdings unklar.