Do., 12.01.2023 , 18:00 Uhr

Telefonische Krankschreibung – Hausärzteverband fordert dauerhafte Einführung zur Entlastung

Mit einer dicken Erkältung, einer heftigen Migräne oder Magen-Darm-Beschwerden zum Arzt gehen, dieser Weg ist für Kranke oftmals eine Qual. Eine große Erleichterung bietet die Möglichkeit, sich telefonisch vom Hausarzt krankschreiben zu lassen, ohne das Bett dabei überhaupt verlassen zu müssen. Aktuell ist das so möglich, ab April läuft diese Regelung aber aus – zum Ärger aller Hausärzte.

Jeder Fünfte geht krank arbeiten

Corona, Grippe, RS-Virus oder – man vergisst fast, dass es das auch noch gibt – eine einfache Erkältung. Die Möglichkeiten, sich bei anderen anzustecken und für ein paar Tage auszufallen, sind derzeit vielseitig. Zum eigenen Schutz und dem seiner Kollegen sollte man im Krankheitsfall zuhause bleiben und sich auskurieren. Doch: Jeder Fünfte schleppt sich laut einer Studie von Oktober mit einem ansteckenden Infekt auf die Arbeit.

Telefonische Krankschreibung nur zu Corona-Zeiten

Dabei genügt ein Anruf in der Hausarztpraxis und schon liegt dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Eine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung macht das möglich, doch Ende März 2023 läuft diese Maßnahme aus. Da die Maßnahme aber für deutliche Entlastungen in den Hausarztpraxen gesorgt hat, kämpft der Deutsche Hausärzteverband darum, die telefonische Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit auf Dauer einzuführen – unabhängig vom Pandemiegeschehen. Parallel dazu wird gefordert, dass sich hier auch in puncto Bezahlung etwas ändern muss.

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